KÜHLEIS ARCHITEKTEN BDA
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BRANDSCHUTZKOMPETENZ
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Seit 1999 sind wir als Architekten, Brandschutzsachverständige und Fachplaner im konzeptionellen, konstruktiven, sowie vorbeugenden baulichen Brandschutz tätig und blicken auf über 20 Jahre Berufserfahrung in der Brandschutzplanung. Eingetragen in die Listen der Bayerischen Architektenkammer gemäß Landesbauordnung. Brandschutznachweisberechtigt und bauvorlageberechtigt für alle Gebäudeklassen (Schwierigkeitsklassen) und baulichen Anlagen. Ausbildung an der Deutschen Ingenieur- und Architektenakademie mit geprüftem Abschluss zum Fachplaner für Brandschutz. Mitglied in der Vereinigung der Brandschutzplaner e.V. VdBP.​Keywords:
Brandschutznachweis München, Brandschutznachweis Bayern, Brandschutzkonzept München, Brandschutzkonzept Bayern, Brandschutz München, Brandschutz Bayern
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UNSERE LEISTUNGEN IM BRANDSCHUTZ  mehr... ​

Brandschutztechnische Analysen und Brandschutzberatung
für den Nachweis des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes während der Planungsphase oder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für Bauvorhaben aller Gebäudeklassen 1-5, Industriebauten, sowie Sonderbauten. Vor Ort-Analysen und zugehörige Dokumentation von brandschutz-technischen Maßnahmenkatalog mit Mängelbeseitigung mit anschließender Vollzugsmeldung an die Baubehörden / Branddirektion nach behördlichen Mängelbescheiden oder Feuerbeschaubefunden.

​Brandschutzkonzepte und Brandschutzgutachten
mit allen Planungsphasen im vorbeugenden baulichen, konstruktiven und konzeptionellen Brandschutz als Sachverständige und Fachplaner. Ein ganzeinheitliches Brandschutzkonzept beinhaltet alle wesentliche Themen, die zur Erarbeitung der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen der Zustimmungen in Form eines prüffähigen Brandschutzkonzepts gehören.

Objektbegehungen mit Mängelfeststellung, Maßnahmenkataloge mit Prioritätslisten und Vollzugmeldung

Bei Brandschutzmängel im Bestand, stellen wir diese durch Objektbegehungen fest, bewerten diese in Stellungnahmen mit Fotodokumentationen und erstellen hierzu Maßnahmenkataloge mit Aufzeigen von Prioritäten und praxisorientierten Lösungsansätzen unter Einbeziehungen des Bestandsschutzes und Abweichungstatbeständen. Die bauordnungsrechtliche Bewertung und das Erstellen von aktuellen Brandschutznachweisen oder Beantragung von isolierten Abweichungen, führt nach dem Abarbeiten der Ertüchtigungsmaßnahmen wieder brandschutztechnisch zulässige Zustände herbei. Durch eine Vollzugsmeldung wird die absolvierte Mängelbeseitigung der Behörde abschließend mitgeteilt.

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Brandschutznachweise   mehr... 
im Baugenehmigungsverfahren. In Text- und Tabellenform (§11 der BauVorlV). 
Brandschutzplanungen und Nachweise mit allen Planungsphasen im vorbeugenden baulichen, konstruktiven und konzeptionellen Brandschutz und für alle Gebäudetypen (z.B. Hochhaus) und -klassen (1-5), insbesondere für geregelte (z.B. Versammlungsstätten) und nicht geregelte Sonderbauten (z.B. Kinder-tagesstätten) in der Neubauplanung oder im Bestand.

Standard Objekttypologien wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, große Wohnanlagen, Wohnsiedlungen,
 Büro- und Verwaltungsbauten, Mieterausbauten, Innenausbau, Märkte, Retail, Läden und Shopcenter, Laden- und Messebau,Gastronomie, Hotels, Lounge, Foyer, Praxen, Private und Öffentliche Bauten, Staatliche Bauten, Kommunale Bauten, Gesundheitswesen, Sozialeinrichtungen, Wohnheime, Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsstätten, Gewerbebauten, Heizkraftwerke und Industrieanlagen, Verkehrsbauten oder Sonderbereiche wie Schiffshebewerk, Wissenschaft,  Forschung, Rechenzentren und Windkrafträder, werden in Abstimmung mit den Behörden und Prüfsachverständigen bearbeitet.
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​In allen Nachweisen werden die Maßnahmen und Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes in zusätzlichen Brandschutzplänen zeichnerisch dargestellt, so dass für alle am Bau beteiligten das Konzept verdeutlicht und ablesbar wird. 

Flucht- und Rettungswegpläne 

Planung und Erstellung gemäß DIN ISO 23601 (ehemalig DIN 4844 Teil 2 (+3), BGV A 8) und DIN EN ISO 7010 
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO §4 (4)) und z.B. ASR A1.3 / ASR A2.3
Berechnung von Flucht- und Rettungsweglängen und -breiten
Bestuhlungsplan (Versammlungststätte)
Zimmerplan (Hotel)

Feuerwehr(einsatz-)pläne (DIN 14 095)

Übersichtsplan, Geschossplan
Abwasserplan / Löschwasserrückhaltung
RWA-Gruppenplan​

Brandschutzordnung

(DIN 14 096, aus den Teilen A, B und C)
Richtiges Verhalten im Brand- bzw. Notfall

Überarbeitung von Brandschutzplänen und Prüfung auf Aktualität

Prüfung von Brandschutzkonzepten, -nachweisen und Brandschutzplänen jeglicher Art auf Aktualität oder Abweichungen (z.B. in 2-Jahresintervallen), DIN-Anpassung oder Einarbeitung nicht genehmigungsrelevanter kleinerer baulicher Veränderungen

Sicherheitskennzeichnung
Rettungs- und Brandschutzzeichen nach Vorort-Analyse
Hinweise auf Sicherheits- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Rettungszeichenleuchten
Wirksamkeit bei Verrauchung im Brandfall
Nationale Vorschriften wie z.B. DIN 4844, ArbstättV, BGV A8, GefStoffV, BGR 216 
Internationale Normenreihe wie z.B.  ISO 3864 und die ISO 7010 

​​Feuerbeschau
          
Beratung und Mängelbeseitigung nach Feuerbeschaubefund (GVBI S. 270 - Gesetz- und Verordnungsblatt) 
Mängelfeststellung durch Objektbegehung mit Dokumentation (Text und Bild)
Erstellen eines Mängelprotokolls mit Wiedervorlage und Weiterleitung
Brandschutztechnische Ertüchtigung mit allen Planungsphasen im vorbeugenden baulichen und konzeptionellen Brandschutz
Sicherheitskennzeichnung
Maßnahmenkataloge mit Mängelbeseitigung und Vollzugsmeldung 

Feuerwehrlaufkarten / Schleifenpläne / Melderpläne /Linienpläne für Brandmeldeanlagen (DIN 14 675)
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Geforderte Grundlagen und Zusatzpläne für Brandmeldeanlagen (sowie Gruppenpläne für Sprinkleranlagen).
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